Wir haben auf (fast) alles eine Antwort.
Es gibt viele Fragen zu Contracting. Die interessantesten beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Zur Einstimmung oder aber einfach nur als Überblick haben wir hier für Sie die 20 häufigsten Fragen zu Contracting zusammengestellt. Klicken Sie sich durch:
Der Begriff "Contracting" stammt von dem englischen Wort für Vertrag ("Contract") und bedeutet im ursprünglichen Sinn so viel wie "einen Vertrag abschließen."
Im deutschsprachigen Raum hat sich dieser Begriff seit ca. 10 Jahren für eine spezielle Art von vertraglichen Vereinbarungen etabliert. Im Energiesektor versteht man darunter Dienstleistungskonzepte zur Realisierung von Effizienzverbesserungen in Energieerzeugungs- und -nutzungsanlagen.
Ein Dritter, der Contractor, übernimmt die Aufgaben der Energieversorgung und/oder der Energieeinsparung für definierte Energieverbrauchsanlagen des Kunden.
- Wärme (Heizwärme, Brauch- u. Warmwasser, Prozesswärme, Dampf);
- Kälte (Kaltwasser, Kühlwasser, Fernkälte);
- Strom (z.B. aus Eigenerzeugung mit BHKW oder Photovoltaikanlagen), Licht, Kraft;
- Luft (Druckluft, Lüftung, Klima);
- Wasser und Abwasser.
Der Contractor errichtet neue oder übernimmt bestehende Energieerzeugungs- und -verteilanlagen. Bei Übernahme bestehender Energieverbrauchsanlagen werden bei Bedarf Modernisierungsarbeiten an den Anlagen vorgenommen.
Der Contractor übernimmt die mit der Energieversorgung anfallenden Aufgaben wie Konzeption, Planung, Finanzierung, Bauausführung, Primärenergiebezug, Betriebsführung, Instandhaltung (Bedienung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Stördienst) bis hin zur Abrechnung mit dem Kunden und/oder den Mietern.
Da der Contractor auch die Finanzierung übernimmt, benötigt der Kunde kein eigenes Kapital, um seine Energieerzeugungsanlagen zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren bzw. die Energiekostenreduzierungen zu realisieren.
- Energieliefer-Contracting
Hauptmerkmal ist die Finanzierung und Übernahme der Energieanlagen durch einen Dritten. Die gelieferte Nutzenergie wird nach Menge und Leistung mit dem Kunden abgerechnet.
- Betriebsführungs-Contracting (Sonderform beim Energieliefer-Contracting)
Hauptmerkmal ist die Übernahme der Energieversorgung durch einen Dritten. Die gelieferte Nutzenergie wird nach Menge und Leistung mit dem Kunden abgerechnet. Der Eigentümer der Anlagen bleibt der Auftraggeber.
- Einspar- bzw. Performance-Contracting
Hauptaugenmerk liegt auf der Energieverbrauchs- und -kostenreduzierung durch einen Dritten. Im Unterschied zu 1. und 2. wird nicht die gelieferte Nutzenergie nach der Menge und einem Grundpreis abgerechnet, sondern die eingesetzten Ressourcen des Contractors werden ausschließlich über die tatsächlich erzielten Kostenreduzierungen gedeckt. Die erzielten Einsparungen werden während der Vertragslaufzeit zwischen Kunde und Contractor aufgeteilt, i.d.R. profitiert der Kunde mit 10 bis 50% an den Kostenreduzierungen.
Das Einspar-Contracting beinhaltet neben der Energieversorgung und -verteilung auch die Besorgung nachgeschalteter Energieverbrauchsanlagen bzw. Ausrüstungskomponenten wie z.B.
- Kälteabnehmer (Kühldecken, EDV-Kühlung, Raum- und Prozesskühlung, etc);
- Wärmeabnehmer (Heizkörper, Lufterhitzer, Brauchwarmwasser etc);
- Druckluftabnehmer (Arbeitsmaschinen, pneumatische Steuerungen, etc);
- Stromversorgungsanlagen;
- Transformatoren;
- Blindstromkompensation;
- Wärmerückgewinnung;
- Gebäudeleittechnik / Gebäudeautomation;
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik;
- Lastmanagementsysteme;
- Motoren, Pumpen, Ventilatoren;
- Beleuchtung.
Ein gutes Dutzend:
- Der Kunde kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
- Der Kunde wird von Nebenaufgaben der Energieversorgung entlastet.
- Der Kunde hat einen verantwortlichen und fachkundigen Ansprechpartner, dessen Kerngeschäft genau die Energieversorgung ist.
- Der Contractor realisiert optimale technisch-wirtschaftliche Konzepte.
- Der Contractor stellt durch Modernisierung / Sanierung und durch fachkundige laufende Betreuung einen niedrigstmögliche Energieeinsatz sicher.
- Der Contractor gewährleistet eine hohe Anlagenverfügbarkeit.
- Der Contractor stellt eine qualitativ und zeitlich hohe Personalverfügbarkeit sicher.
- Der Contractor garantiert fachkompetente Betreuung vom Planen bis zum Betreiben.
- Der Contractor ermöglicht dem Kunden den Energiebezug ohne eigene Investitionen.
- Der Contractor schafft dem Kunden Kostensicherheit durch feststehende, transparente Energiepreise.
- Der Contractor realisiert die Kostenoptimierung durch Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen.
- Contracting führt zu umweltgerechter, weil professioneller Energieverwendung.
Der Contractor entwirft sein technisches Konzept unter dem Gesichtspunkt optimaler Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrags. Er verfügt über die Finanzmittel, um in neue Energietechnik zu investieren. Er hat die notwendige Einkaufsmacht, um mit dem örtlichen Energielieferanten günstige Bezugskonditionen zu verhandeln. Professionelles Personal gewährleistet optimale Energieumwandlungsprozesse und beste Reaktionszeiten im Störungsfall.
Und, besonders interessant auf kommunaler Ebene: Die Contracting-Kosten sind als Kosten der gewerblichen Wärmelieferung im Sinne der Heizkostenverordnung nach gesetzlicher Maßgabe und Mietvertragslage umlagefähig.
Es sind eine Handvoll Gründe, die Contracting gerade aus finanzieller Sicht so attraktiv machen:
- Der Kunde muss kein eigenes Kapital aufwenden, um seine Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch den Contractor erfolgen, der Kunde kann auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung).
- Die Kreditlinie des Kunden bleibt unbeansprucht.
- Weiterhin kann der Kunde (beim Einspar-Contracting) ohne eigenes Kapital den Energieverbrauch und die -kosten der Abnehmer reduzieren. Dies führt zu einer Ergebnisverbesserung bzw. Haushaltsentlastung.
- Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht - wie bei Eigenfinanzierung üblich - in die Bilanz (Aktiva) des Kunden ein (off-balance-sheet). Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein.
- Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit.
Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises.
Bei Lieferung der Energie durch einen Energiedienstleister direkt an die Mieter sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten.
Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.
Ausnahme: preisgebundener Wohnungsbau. Dort muß der Investitions- und Instandsetzungsanteil nach gesetzlicher Maßgabe gegen die Kaltmiete gerechnet werden.
Mittel zur Erreichung einer Kostennneutralität sind:
- der Einsatz neuer energiesparender Technik,
- die Optimierung der Regeltechnik und der personellen Anlagenbetreuung,
- der besonders günstige Einkauf von Brennstoff durch das Contracting-Unternehmen,
- Einsatz öffentlicher Fördermittel oder Baukostenzuschüsse,
- Weitergabe der Ökosteuerbegünstigung,
- ggf. ein Spitzenausgleich über Kaltmietenreduzierung.
Grundsätzlich nicht! Wobei man unterscheiden muss zwischen Neuvermietung und bestehenden Mietverhältnissen.
Neuvermietung:- Die Wärmelieferung über einen Energiedienstleister kann im Mietvertrag verbindlich vereinbart werden und ist damit rechtsgültig.
- Der Vermieter kann die Beheizung durch gewerbliche Wärmelieferung seinen Mietern vorgeben.
- Wenn Drittversorgung bereits Bestandteil des Mietvertrages ist (z.B. Fernwärme), ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.
- Wenn der Vermieter sich im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine ausschließliche Art der Beheizung dem Mieter gegenüber festgelegt hat, ist entsprechend den Urteilen verschiedener Landgericht ebenfalls keine Mieterzustimmung erforderlich.
- Nach Ansicht der Rechtsprechung ist eine Zustimmung durch den Mieter nur erforderlich, wenn die Art der Beheizung durch den Vermieter ausdrücklicher Vertragsinhalt ist und der Vermieter sich der Möglichkeit der Umstellung weder explizit oder durch Verweis auf die Anlage zur zweiten Berechnungsverordnung inzidenter begeben hat.
- Dennoch: Auch soweit rechtlich nicht erforderlich, streben die Contractoren grundsätzlich immer die Zustimmungfähigkeit der Energielieferung durch die Mieterschaft an.
Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 10 Jahren statt. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt und wird weiterhin gefestigt und verbessert.
Contracting-Unternehmen setzen aus Eigeninteresse auf Brennstoffe sparende Technologien und professionellen sparsamen Anlagenbetrieb. Davon profitieren gleichermaßen die Contracting-Kunden wie die Umwelt - über die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung unnötigen Ausstoßes von Schadstoffen und CO2.
Keine! Sämtliche mit der Energieversorgung verbundenen Risiken sind ihm vom Contractor abgenommen.
Es sind keine besonderen Vorinstallationen erforderlich. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an die anliegende Primärenergie (z.B. Erdgas oder Fernwärme) werden berücksichtigt.
Die Vertragslaufzeiten liegen regelmäßig zwischen 5 (beim Einspar-Contracting) und 15, maximal 20 Jahren (beim Energieliefer-Contracting). Diese Vertragslaufzeiten haben den Vorteil, dass sich die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten über diese Zeiträume amortisieren lassen, was niedrigen Wärmekosten zugute kommt. Während der Vertragslaufzeit muss der Wärmeabnehmer keinerlei Risikovorsorge für die Anlageninstandsetzung und die mögliche Kompletterneuerung betreiben. Kostenbudgets werden hierdurch langfristig planbar.
Eine Erneuerung des Vertragsverhältnisses ist möglich und findet in der Praxis auch regelmäßig statt. Ansonsten übereignet der Contractor dem Kunden die Anlagen - bei vorzeitigem Vertragsende unter Restwertabgeltung.
Vertragspartner ist die MVV Energiedienstleistungen GmbH. Die Bauausführung oder die Betriebsführung wird ggf. an ausgewählte ortsansässige Partnerunternehmen übertragen. Weiterhin sind extra für die Versorgung zu gründende Objektgesellschaften mögliche Vertragspartner, an denen sich mehrere Partner beteiligen können.
Wir wissen es nicht, aber wir schaffen gerne Abhilfe. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
